R32 vs. R290:
Kältemittel im Vergleich
Aktuell fordert nicht nur die neue F-Gas-Verordnung die Fachkräfte in der Branche: Auch die anhaltende Debatte über Umweltbelastungen durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) wie Fluorkohlenwasserstoffe und langlebige Abbauprodukte synthetischer Kältemittel wie Trifluoressigsäure (TFA) sorgt für Verunsicherung bei der Wahl des passenden Kältemittels bei Wärmepumpen, Klimaanlagen und anderen Kühlsystemen.
In den vergangenen Jahren hat sich das fluorierte Kältemittel R32 (Difluormethan) als Standard für Split-Klimageräte und Luft-Wasser-Wärmepumpen etabliert. Parallel dazu wird der natürliche Kohlenwasserstoff R290 (Propan) vor allem bei modernen Wärmepumpen und industriellen Kaltwassersätzen vermehrt eingesetzt.
Wir zeigen Ihnen, welche Unterschiede der gängigen Kältemittel eine Rolle spielen und bieten Orientierung für Bestands- und Neuplanungen sowie Sanierungsvorhaben.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Wahl des Kältemittels hat entscheidenden Einfluss auf die Energieeffizienz und den Anlagenwirkungsgrad, die Sicherheitskonzepte im Gebäude, die Kosten, Fördermöglichkeiten und Rechtskonformität einer Anlage.
- R290 punktet bei Wärmepumpen durch hohen Vorlauf im Altbau, Zukunftssicherheit (GWP < 3) und Förderfähigkeit.
- R32 ist bei Split-Klimageräten der bewährte A2L-Standard für Innenräume, bei Neuanlagen (< 12 kW) ab 2029 jedoch durch die F-Gas-Verordnung verboten.
- Das Umrüsten von R454B-, 410A- oder R32-Bestandsanlagen auf R290 ist aus Explosionsschutz- und Haftungsgründen streng untersagt.
Was sind die Unterschiede zwischen R32 und R290?
Obwohl beide Stoffe als zukunftsfähige Alternativen zu alten H-FKW-Kältemitteln wie R410A gehandelt werden, basieren sie auf grundlegend verschiedenen chemischen und thermodynamischen Prinzipien:
| Vergleich | R32 Difluormethan | R290 Propan |
|---|---|---|
| Kältemittelgruppe | Synthetisches HFKW (Fluorkohlenwasserstoff) | Natürlicher Kohlenwasserstoff |
| Sicherheitsklasse nach ISO 817 / DIN EN 378 |
A2L
Geringe Toxizität und geringere Entflammbarkeit mit niedriger Brenngeschwindigkeit |
A3
Geringe Toxizität und hohe Entflammbarkeit |
| GWP Treibhauspotenzial, 100 Jahre |
675 nach AR4 ca. 771 nach AR6 |
ca. 3,3 nach AR4 0,02 nach aktueller F-Gas-Berechnung / AR6 |
| ODP Ozonabbaupotenzial | 0 | 0 |
| Kritische Temperatur | ca. 78,1 °C | ca. 96,7 °C |
| Siedepunkt bei ca. 1,013 bar | ca. −51,7 °C | ca. −42,1 °C |
| Betriebsdruckniveau | Höheres Druckniveau Konkrete Betriebsdrücke sind abhängig von Temperatur, Betriebszustand und Gerät. | Moderateres Druckniveau Konkrete Betriebsdrücke sind abhängig von Temperatur, Betriebszustand und Gerät. |
| Typische hohe Vorlauftemperaturen bei Wärmepumpenanwendungen, geräteabhängig | häufig bis ca. 55 bis 60 °C | je nach Wärmepumpe bis ca. 70 bis 75 °C |
| Typische Anlagenbauart |
Split-Klimaanlagen
Multisplit-Klimaanlagen Split-Wärmepumpen |
Monoblock-Wärmepumpen
Kaltwassererzeuger / Kaltwassersätze |
| BEG-Kältemittelbonus aktueller Förderstand | Nein | Nein Der frühere 5-%-Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist seit 21.07.2026 entfallen. |
| Wiederkehrende Dichtheitsprüfung nach EU-F-Gas-Verordnung | Ab 5 t CO₂-Äquivalent grundsätzlich prüfpflichtig. Bei R32 entspricht dies rund 7,4 kg Kältemittelfüllmenge. Für hermetisch geschlossene Anlagen gelten gesonderte Ausnahmen. | Keine F-Gas-Dichtheitsprüfung R290 ist kein fluoriertes Treibhausgas. Andere Sicherheits-, Wartungs- und Betreiberpflichten bleiben unberührt. |
| PFAS-Einordnung | Nach OECD-Definition von 2021 kein PFAS R32 ist jedoch ein synthetisches HFKW und unterliegt unabhängig davon der EU-F-Gas-Regulierung. | Kein PFAS R290 ist ein nicht fluorierter Kohlenwasserstoff. |
Welches Kältemittel ist besser: R32 oder R290?
Die Frage nach dem besseren Kältemittel lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt vom Anwendungsbereich (Heizen oder Kühlen), der Systemarchitektur (Monoblock oder Split-System), den räumlichen Gegebenheiten und den geforderten Medientemperaturen ab.
Bei Klimaanlagen:
R32 und R290?
Bei der Komfort- und Gewerbeklimatisierung stellt sich die Situation zweigeteilt dar:
-
Split- und Multisplit-Klimaanlagen mit Innenraumverrohrung:
Hier ist die Verwendung von R32 der Standard. Weil die Kältemittelleitungen direkt durch Wohn-, Büro- oder Verkaufsräume führen, greifen bei brennbaren Stoffen strenge Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen nach DIN EN 378 und DIN EN 60335-2-40. Dank der Einstufung A2L (schwer entflammbar) erlaubt R32 praxistaugliche Füllmengen bei verhältnismäßig geringem Raumvolumen, ohne dass aufwendige Gaswarnsensoren, Zwangslüftungen oder Sicherheitsabsperrventile installiert werden müssen. R290 scheidet in weit verzweigten Split- und VRF-Systemen aufgrund der strengen Füllmengenrestriktionen für brennbare Gase im Gebäudeinneren weitgehend aus.
-
Kaltwassersätze mit Außenaufstellung:
In indirekten Kühlsystemen, bei denen das Kältemittel in einer werksseitig geschlossenen Anlage im Außenbereich verbleibt und gekühltes Wasser in die Räume transportiert wird, ist R290 überlegen. Eine Explosionsgefahr im Gebäude besteht nicht. Zudem profitieren Planer von sehr guten EER-Werten bei gleichzeitig langfristiger Investitionssicherheit gegenüber F-Gas-Regulierungen.
Bei Wärmepumpen:
R32 und R290?
Im Wärmepumpensektor hat sich das Blatt in den letzten Jahren eindeutig zugunsten von R290 gewendet:
-
Einsatz in Altbauten und bei Sanierungen:
In Bestandsgebäuden mit bestehenden Heizkörpern werden an kalten Wintertagen Vorlauftemperaturen von 65 °C bis 75 °C benötigt.
R290 meistert diesen Betriebspunkt dank seiner hohen kritischen Temperatur (96,7 °C) exzellent. Der Kältekreislauf arbeitet mit geringerem Druckverhältnis, was die Belastung des Verdichters minimiert und den saisonalen Wirkungsgrad (SCOP) stabil hält.
R32 stößt hier an physikalische Grenzen: Bei hohen Vorlauftemperaturen und tiefen Außentemperaturen steigen die Heißgastemperaturen am Verdampfer- und Verdichteraustritt so stark an, dass Kältemaschinenöl zersetzt werden kann und Schutzschaltungen greifen müssen. R32 eignet sich primär für Niedertemperatursysteme (Neubau mit Fußbodenheizung, Vorlauf ≤ 35 °C).
-
Systemarchitektur und Montage:
R290-Wärmepumpen werden fast ausschließlich als Monoblock im Freien aufgestellt. Der Kältekreislauf ist werksseitig hermetisch dicht verschlossen; ins Haus führen nur isolierte Heizwasserrohre. Das hat den Vorteil, dass die Installation keinen kältetechnischen Sachkundenachweis (Kälteschein) erfordert, da vor Ort keine Arbeiten am Kältekreis nötig sind.
R32-Split-Wärmepumpen erfordern hingegen stets den Eingriff eines zertifizierten Kälte-Fachbetriebs (Bördeln, Evakuieren, Druckprobe, Dichtheitsprüfung).
-
Wirtschaftlichkeit und Förderung:
Zwar sind R290-Wärmepumpen in der Geräteanschaffung oft geringfügig teurer, da Hersteller explosionsgeschützte Ventilatoren, gekapselte Schaltschütze und Sicherheitsüberdruckventile verbauen müssen. Dieser Mehrpreis wird jedoch durch staatliche Förderungen kompensiert.
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Betriebskosten:
Bei R290 entfallen die gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen zur Vermeidung von Kältemittelverlust nach der EU-F-Gas-Verordnung vollständig, da das CO₂-Äquivalent weit unter der Nachweispflicht liegt.
Bei größeren R32-Anlagen führt die Prüfpflicht ab 5 t CO₂-Äquivalent (ab ca. 7,4 kg Füllmenge bzw. geringer bei fehlenden Warnsystemen) zu wiederkehrenden Betriebskosten.
Ein direktes Umrüsten, Retrofit oder Drop-in von R32 auf R290 in einer bestehenden Kälte- oder Wärmepumpenanlage ist gesetzlich verboten, denn aus folgenden Gründen würde hierbei ein erhebliches Sicherheitsrisiko entstehen:
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Explosionsschutz (ATEX): R32-Geräte sind für Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L konzipiert. Elektrische Bauteile wie Schaltschütze, Druckschalter, Lüftermotoren oder Relais sind nicht funkensicher gekapselt. Wird brennbares R290 eingefüllt, genügt bei einer Leckage ein Funke beim Schalten des Verdichters, um eine Explosion auszulösen.
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Haftungs- und Baurecht: Durch den Wechsel auf ein Kältemittel einer höheren Brennbarkeitsklasse erlischt die CE-Kennzeichnung des Herstellers. Der ausführende Fachbetrieb wird rechtlich zum Hersteller der Gesamtanlage und haftet bei Schäden vollumfänglich nach Produktsicherheitsgesetz und BGB.
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Thermodynamische Diskrepanz: R290 besitzt eine niedrigere volumetrische Kälteleistung als R32. Ein Verdichter, der auf R32 ausgelegt ist, verliert mit Propan drastisch an Heiz- und Kälteleistung. Zudem stimmen Expansionsventil-Kennlinien, Rohrdimensionen und Verdampfungsdrücke nicht überein.
Die novellierte EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 regelt das Inverkehrbringen und den Einsatz von R32 mit klaren Fristen:
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Ab 1. Januar 2027:
Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Klimaanlagen und anderen in sich geschlossenen Klimaanlagen und Wärmepumpen bis einschließlich 50 kW mit Kältemitteln mit einem GWP von 150 oder mehr. Ausnahmen gelten bei bestimmten Sicherheitsanforderungen. Da R32 einen GWP von 675 besitzt, ist es für entsprechende Neugeräte grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Auch Luft-Wasser-Splitsysteme bis einschließlich 12 kW mit einem GWP von 150 oder mehr sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich betroffen.
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Ab 1. Januar 2029:
Verbot des Inverkehrbringens von Luft-Luft-Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen bis einschließlich 12 kW Nennleistung mit Kältemitteln mit einem GWP von 150 oder mehr, vorbehaltlich bestimmter Sicherheitsausnahmen. Dies betrifft auch klassische R32-Kleinsplitgeräte im Neuanlagengeschäft.
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Ab 1. Januar 2033:
Für Split-Systeme über 12 kW greift ab 2029 zunächst eine GWP-Grenze von 750. Hier bleibt R32 mit einem GWP von 675 vorerst zulässig. Ab 2033 sinkt der Grenzwert grundsätzlich auf unter 150, wobei Ausnahmen aufgrund von Sicherheitsanforderungen möglich sind.
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Bestandsanlagen:
Bestehende R32-Anlagen dürfen über das Jahr 2029 hinaus betrieben, gewartet und repariert werden. Auch die Verwendung von neuem oder aufbereitetem R32 bleibt grundsätzlich im Rahmen der geltenden Vorschriften möglich. Ein allgemeines Betriebsverbot für bestehende R32-Systeme besteht nicht.
Kältemittel-Vergleich:
Umfassende Tabelle zur Übersicht
Die folgende Übersicht fasst die relevantesten Kältemittel für Klima-, Heiz- und Gewerbeanwendungen zusammen:
| Kältemittel | R290 Propan | R32 Difluormethan | R454B | R410A | R134a | R404A | R507 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kältemittelgruppe | natürlicher KW | synthetisches H-FKW | HFO / H-FKW-Gemisch | H-FKW-Gemisch | synthetisches H-FKW | H-FKW-Gemisch | H-FKW-Gemisch |
| Sicherheitsklasse | A3 | A2L | A2L | A1 | A1 | A1 | A1 |
|
GWP (AR4) |
3 | 675 | 466 | 2088 | 1430 | 3922 | 3985 |
| ODP | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Druckniveau | Moderat | Hoch | Hoch | Hoch | Niedrig | Moderat | Moderat |
| Max. Vorlauftemperatur | bis 75 °C | bis 55–60 °C | bis 60–65 °C | bis 55 °C | bis 70–75 °C | Ungeeignet für WP | Ungeeignet für WP |
| Haupteinsatz |
Monoblock-Wärmepumpen
Kaltwassererzeuger / Chiller |
Split-Klimaanlagen
Split-Wärmepumpen |
Split-Wärmepumpen
Kaltwassersätze |
Altanlagen:
Split-Klimaanlagen VRF-Systeme Wärmepumpen |
Großkaltwassersätze
Brauchwasserwärmepumpen |
Gewerbe- & Tiefkühlung |
Gewerbekälte Industrie |
| Vorteile |
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| Nachteile |
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| Künftiger Einsatz | unbegrenzt zulässig |
Phase-down bis 2029 (< 12 kW) |
Phase-down bis 2029 (< 12 kW) |
Neuanlagen verboten / im Auslauf | stark reglementiert / ersetzt | Neuanlagen verboten und Serviceverbot | Analog R404A faktisch verboten |
R410A oder R290:
Was ist besser?
Über fast zwei Jahrzehnte war R410A das universelle Arbeitsmedium für Split-Klimageräte und Inverter-Wärmepumpen. Im direkten Vergleich ist R290 jedoch in nahezu allen Belangen überlegen:
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Thermodynamik: R290 arbeitet bei deutlich günstigeren Druckverhältnissen und erreicht Vorlauftemperaturen von bis zu 75 °C, während R410A oberhalb von 55 °C drastisch an Wirkungsgrad verliert und den Kompressor thermisch überlastet.
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Umweltbilanz: Mit einem GWP von 2088 stellt R410A eine deutliche Belastung für das Klima dar. R290 (GWP < 3) überzeugt durch eine gute Umweltverträglichkeit und arbeitet klimaneutral bezüglich direkter Emissionen.
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Investitionssicherheit: R410A unterliegt dem drastischen Quotenabbau der EU. Durch die Verknappung schnellen die Kältemittelpreise bei Wartungen in die Höhe.
Nein, denn R410A-Anlagen sind für die Sicherheitsklasse A1 (nicht brennbar, keine Flammenausbreitung) ausgelegt. Sie verfügen über keine Explosionsschutzmaßnahmen für A3-Kältemittel. Zudem ist die volumetrische Kälteleistung von R410A um rund 40–50 % höher als die von R290.
Wird Propan in eine R410A-Anlage gefüllt, bricht die Kälteleistung des Verdichters massiv ein. Expansionsventile und Sauggasleitungen sind für die Massenströme von R290 ungeeignet.
Bei Neuanlagen gilt: Für Single-Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Füllmenge unter 3 kg ist das Inverkehrbringen von Geräten mit Kältemitteln mit einem GWP von 750 oder mehr seit dem 1. Januar 2025 verboten. Da R410A einen GWP von 2088 besitzt, sind entsprechende Neugeräte von diesem Verbot betroffen. Für andere Anlagenarten und Leistungsklassen gelten weitere Übergangsfristen.
Für Wartungsarbeiten an bestimmten stationären Kälteanlagen mit mehr als 40 Tonnen CO₂-Äquivalent sind Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder mehr bereits seit 2020 eingeschränkt. R410A liegt unter diesem Schwellenwert. Allerdings kann die schrittweise Verknappung fluorierter Kältemittel zu steigenden Beschaffungskosten führen.
Ab dem 1. Januar 2032 untersagt die EU-F-Gas-Verordnung den Einsatz von frischen Kältemitteln mit einem GWP von 750 oder mehr bei der Wartung stationärer Kälteanlagen, ausgenommen Kaltwassersätze. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben aufbereitete oder recycelte Kältemittel zulässig.
Bestandsanlagen: Für bestehende R410A-Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt dieses Wartungsverbot ab 2032 nicht. Sie dürfen grundsätzlich weiterhin betrieben, gewartet und repariert werden. Das entsprechende Wartungsverbot für diese Anlagenarten betrifft Kältemittel mit einem GWP von mindestens 2500.
R454B oder R290:
Was ist besser?
R454B ist ein synthetisches Kältemittelgemisch aus 68,9 % R32 und 31,1 % R1234yf. Ein erheblicher Nachteil des Hydrofluorolefins R1234yf ist, dass dieses beim atmosphärischen Abbau Trifluoressigsäure (TFA) bildet und daher im Fokus regulatorischer Diskussionen und möglicher Beschränkungen steht. Mit einem GWP von 466 gehört R454B zur Sicherheitsklasse A2L.
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dient der Industrie als Übergangskältemittel für R410A-Anlagendesigns
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thermodynamische Eigenschaften nah an denen von R410A, daher können Hersteller bestehende Verdichter- und Wärmetauscherkonzepte mit geringen Modifikationen weiterführen
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erlaubt kompakte Split-Systeme mit geringerem Sicherheitsaufwand als R290
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Thermodynamisch überlegen bei hohen Vorlauftemperaturen
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GWP < 3
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Voll förderfähig (5-%-BEG-Bonus)
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Resistent gegen künftige PFAS-Einschränkungen
Häufig gestellte Fragen zu Kältemitteln
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Die EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 schränkt das Inverkehrbringen neuer Anlagen mit fluorierten Kältemitteln schrittweise ein. Entscheidend sind dabei das Treibhauspotenzial (GWP), die Anlagenart und die Nennleistung. Zu den betroffenen Kältemitteln zählen:
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R404A & R507A (GWP ca. 4000): Diese Kältemittel sind in zahlreichen neuen Kälteanlagen bereits seit 2020 verboten. Seit dem 1. Januar 2025 ist außerdem die Verwendung neu hergestellter Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder mehr zur Wartung stationärer Kälteanlagen grundsätzlich untersagt. Für aufbereitete und recycelte Kältemittel gelten befristete Ausnahmen.
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R410A (GWP 2088): R410A ist seit 2025 in neuen Mono-Split-Klimaanlagen mit weniger als 3 kg Kältemittel verboten. Ab 2032 ist die Verwendung von neu hergestelltem R410A zur Wartung bestimmter stationärer Kälteanlagen untersagt. Dieses Wartungsverbot gilt jedoch nicht pauschal für Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kaltwassersätze.
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R32 (GWP 675) & R454B (GWP 466): Ab dem 1. Januar 2027 dürfen diese Kältemittel grundsätzlich nicht mehr in neuen Monoblock-Klimaanlagen und in sich geschlossenen Wärmepumpen bis einschließlich 50 kW eingesetzt werden. Für Luft-Wasser-Splitsysteme bis einschließlich 12 kW gilt die GWP-Grenze von 150 ebenfalls ab 2027, für Luft-Luft-Splitsysteme dieser Leistungsklasse ab dem 1. Januar 2029. Bestimmte Sicherheitsausnahmen bleiben möglich.
Wichtig für Bestandsanlagen: Die Verbote betreffen überwiegend das Inverkehrbringen neuer Geräte. Bestehende Anlagen dürfen grundsätzlich weiterbetrieben werden. Für Wartung und Reparatur gelten gesonderte Vorschriften.
Welche Kältemittel zum Heizen und Kühlen in Deutschland eingesetzt werden dürfen, hängt von der jeweiligen Anlage, dem Anwendungsbereich und den geltenden Sicherheitsanforderungen ab. Maßgeblich sind insbesondere:
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EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573: Sie regelt unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung fluorierter Kältemittel sowie die geltenden Verbotsfristen.
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Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV): Sie ergänzt die europäischen Vorgaben durch nationale Anforderungen an den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen.
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DIN EN 378: Diese Normenreihe definiert sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen.
Zusätzlich müssen die jeweils geltenden Inverkehrbringungsfristen sowie die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen für Installation und Betrieb eingehalten werden.
Für die Installation von Anlagen mit fluorierten Kältemittel (R32, R410A, R454B etc.) sowie Eingriffe in geschlossene Kältekreisläufe ist ein kältetechnischer Sachkundenachweis (Kälteschein) gesetzlich vorgeschrieben.
Hermetisch geschlossene R290-Monoblock-Systeme hingegen dürfen von SHK-Fachhandwerkern ohne Kälteschein aufgestellt und hydraulisch angeschlossen werden, sofern die herstellerspezifischen Schutzzonen im Außenbereich eingehalten werden.
Die Effizienz (COP/SCOP) hängt stark vom Einsatzbereich, der Vorlauftemperatur und der jeweiligen Wärmepumpentechnik ab:
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Neubau & Niedertemperatur (z. B. Vorlauf 35 °C, Fußbodenheizung):
Hier können beide Kältemittel eine hohe Energieeffizienz erreichen. Sowohl R32 als auch R290 ermöglichen bei geringen Temperaturhüben sehr gute Jahresarbeitszahlen (SCOP). Die tatsächliche Effizienz hängt von der Auslegung und den verwendeten Komponenten der Wärmepumpe ab.
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Sanierung & Hochtemperatur (z. B. Vorlauf 55–70 °C bei Frost):
In diesem Bereich bietet R290 thermodynamische Vorteile. Dank seiner hohen kritischen Temperatur (96,7 °C) und günstiger Verdichtungseigenschaften eignet sich Propan besonders für Wärmepumpen mit hohen Vorlauftemperaturen. R32 kann bei großen Temperaturhüben höhere Verdichtungsendtemperaturen erreichen, wodurch je nach Anlagenkonzept Leistungsbegrenzungen oder Effizienzeinbußen auftreten können. Auch bei R290 sinkt der COP jedoch mit zunehmendem Temperaturhub.
Für Wärmepumpen im Neubau und bei der Sanierung bieten sich Anlagen mit R290 an. Denn Propan liefert Vorlauftemperaturen bis 75 °C, sichert den 5-%-Zusatzbonus in der BEG-Förderung, befreit von Dichtheitsprüfpflichten und bietet Investitionssicherheit frei von F-Gas- und PFAS-Verboten. Für Split-Klimaanlagen mit Innenraumverrohrung ist zurzeit oft noch R32 eine gute Option, da die Sicherheitsklasse A2L unkomplizierte Leitungsführungen in Innenräumen erlaubt.