Förderungen für Klimaanlagen und Wärmepumpen 2026
Heizungs- und Klimaförderung für Privatkunden über die KfW
Als Fachbetrieb können Sie Ihren Privatkunden attraktive staatliche Fördermöglichkeiten für den Austausch oder die Neuinstallation von Heizungs- und Klimasystemen anbieten. Über die KfW unterstützt der Bund energieeffiziente und klimafreundliche Lösungen – insbesondere Wärmepumpen sowie förderfähige Klima- und Multisplit-Systeme mit Heizfunktion – mit hohen Zuschüssen.
Die Förderung ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann je nach Maßnahme und Kundensituation aus mehreren Förderbausteinen bestehen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und die jeweiligen technischen sowie formalen Anforderungen eingehalten werden.
- Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
- Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden
- Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden
Module der Wärmepumpen-förderung
- Basisförderung (30%)
- Klimageschwindigkeits-Bonus (20%)
Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gas-Heizungen. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist degressiv angelegt und reduziert sich ab dem Jahr 2029 jährlich um drei Prozent.
- Einkommensabhängiger Bonus (30%)
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 € - Effizienz-Bonus (5%)
Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle
- Höchstfördersatz (70%)
Förderfähige Kosten
Die Förderung wird auf maximal 30.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit gewährt. Das bedeutet beispielsweise in der Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9.000 Euro, beim Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro.
Heizungsförderung beantragen
WICHTIG Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Der Eigentümer eines selbst genutzten oder vermieteten Einfamilienhauses stellt den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ selbst.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
- Heizlastberechnung nach DIN 12831
- BzA-ID (15-stellige Nummer) von einem Energieberater oder von einem eingetragenen Fachunternehmen (BzA = Bestätigung zum Antrag)
- Umsetzung der Maßnahme nach Förderzusage.
- Nach der Durchführung muss das registrierte Fachunternehmen den Auftrag im Portal als erledigt kennzeichnen.
Hier gehts zur Registrierung von Fachunternehmen
KRONE Produkte auf der BAFA Liste
Welche Maßnahmen sind bei „optional“ erforderlich?
ECOSENSE Wärmepumpen
– Alle Applikationen sind vorhanden, kein Handlungsbedarf.
VENTUS Wand-Split-Systeme
– Modbus-Fernbedienung
GR-XE75
einbauen
– Stromzähler = Wärmemengenzähler einbauen.
ECOFLEX Multisplit-System
– Modbus-Fernbedienung
GR-XE75
einbauen
– Stromzähler = Wärmemengenzähler einbauen (bauseits)
GMV5/6 VRF-Systeme
– 1 Stk.
GMV-RP-03-PV
+ 1 Stk.
GMV-ME30-24-E6
einbauen
– Stromzähler = Wärmemengenzähler einbauen (bauseits)